Was hatte ich mich doch gefreut, als die Regelung in Kraft getreten ist, dass bei der Einfuhr von Waren bis 150,- Euro (inkl. Verpackungs- und Versandkosten) keine kanarische Umsatzsteuer I.G.I.C. mehr erhoben wurde.
Vor lauter Freude hatte ich den kanarischen Schutzzoll AIEM komplett ausgeblendet. Dieser Schutzzoll ist wohl dazu gedacht, kanarische Hersteller vor günstiger Konkurrenz zu schützen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun hatte ich 2 Bettdecken via Amazon bestellt. Eine wurde rasch und ohne weitere Kosten zugestellt, für die andere bekam ich eine Zustellbenachrichtigung (Aviso de llegada) mit gelbem VEGA-Abschnitt, obwohl der Gesamtwert des Pakets unter 150,- lag. D.h. das Paket wurde im für Lanzarote zuständigen Zollamt bis zur Verzollung auf Gran Canaria "zwischengeparkt" (ist vor allem für Bewohner der peripheren Inseln ziemlich lästig, dass die Pakete auf den "Mutterinseln" TF oder GC hängen bleiben).
Ich schickte also unter Angabe der VEGA-Nr., des Inhalts und meiner NIE die Rechnung per Email nach GC mit der Information, Verzollung und Zustellung bitte via Correos abwickeln zu lassen. Bei der Gelegenheit fragte ich nach, wieso eine Verzollung notwendig sei, wo doch der Gesamtwert unter 150,- lag (wir hatten das Thema schon mehrfach hier im Forum).
Mir wurde geantwortet, dass zwar die kanarische Mehrwertsteuer I.G.I.C. entfalle, aber der kanarische Schutzzoll AIEM zur Anwendung käme. Habe dann mal nachgeschaut in der Liste; und tatsächlich: 5% AIEM werden auf Bettwaren erhoben, obwohl mir kein kanarischer Hersteller von Bettdecken bekannt ist. Hier ist die Liste, auf der man I.G.I.C und AIEM je Produktklasse nachschauen kann:
http://www.gobiernodecanarias.org/tr...frecuentes.pdf
Es ist wirklich zum Mäusemelken: Da wurde die Einfuhr von Waren mit Wert bis 150,- inkl. Verpackung und Transport von der kanarischen Umsatzsteuer I.G.I.C befreit, aber für viele Waren muss dennoch Schutzzoll bezahlt werden (zzgl. Nebenkosten für die Abwicklung). Für diese Waren hat sich beim – umständlichen – Einfuhrprocedere also nichts geändert.
Ulkigerweise geschieht das Zurückhalten von Paketen im Zoll nur sporadisch; in letzter Zeit allerdings mit zunehmender Frequenz.
Bei Bestellungen direkt aus China mussten wir bislang weder I.G.I.C. noch AIEM zahlen, selbst bei einem Warenwert deutlich über 150,- … Soviel zum Schutzzoll.
Vor lauter Freude hatte ich den kanarischen Schutzzoll AIEM komplett ausgeblendet. Dieser Schutzzoll ist wohl dazu gedacht, kanarische Hersteller vor günstiger Konkurrenz zu schützen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun hatte ich 2 Bettdecken via Amazon bestellt. Eine wurde rasch und ohne weitere Kosten zugestellt, für die andere bekam ich eine Zustellbenachrichtigung (Aviso de llegada) mit gelbem VEGA-Abschnitt, obwohl der Gesamtwert des Pakets unter 150,- lag. D.h. das Paket wurde im für Lanzarote zuständigen Zollamt bis zur Verzollung auf Gran Canaria "zwischengeparkt" (ist vor allem für Bewohner der peripheren Inseln ziemlich lästig, dass die Pakete auf den "Mutterinseln" TF oder GC hängen bleiben).
Ich schickte also unter Angabe der VEGA-Nr., des Inhalts und meiner NIE die Rechnung per Email nach GC mit der Information, Verzollung und Zustellung bitte via Correos abwickeln zu lassen. Bei der Gelegenheit fragte ich nach, wieso eine Verzollung notwendig sei, wo doch der Gesamtwert unter 150,- lag (wir hatten das Thema schon mehrfach hier im Forum).
Mir wurde geantwortet, dass zwar die kanarische Mehrwertsteuer I.G.I.C. entfalle, aber der kanarische Schutzzoll AIEM zur Anwendung käme. Habe dann mal nachgeschaut in der Liste; und tatsächlich: 5% AIEM werden auf Bettwaren erhoben, obwohl mir kein kanarischer Hersteller von Bettdecken bekannt ist. Hier ist die Liste, auf der man I.G.I.C und AIEM je Produktklasse nachschauen kann:
http://www.gobiernodecanarias.org/tr...frecuentes.pdf
Es ist wirklich zum Mäusemelken: Da wurde die Einfuhr von Waren mit Wert bis 150,- inkl. Verpackung und Transport von der kanarischen Umsatzsteuer I.G.I.C befreit, aber für viele Waren muss dennoch Schutzzoll bezahlt werden (zzgl. Nebenkosten für die Abwicklung). Für diese Waren hat sich beim – umständlichen – Einfuhrprocedere also nichts geändert.
Ulkigerweise geschieht das Zurückhalten von Paketen im Zoll nur sporadisch; in letzter Zeit allerdings mit zunehmender Frequenz.
Bei Bestellungen direkt aus China mussten wir bislang weder I.G.I.C. noch AIEM zahlen, selbst bei einem Warenwert deutlich über 150,- … Soviel zum Schutzzoll.
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